Sicherungsverfilmung

Sicherungsverfilmung
Sicherungsverfilmung,
 
Maßnahme zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, in Deutschland von den Ländern im Auftrag des Bundes durchgeführt. Alle Staaten, die der Haager »Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten« vom 14. 5. 1954 beigetreten sind, haben sich gesetzlich zur gegenseitigen Respektierung ihres Kulturguts verpflichtet.
 
In Deutschland unterhalten alle Bundesländer, das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz insgesamt 13 Verfilmungsstellen; in der DDR war die Sicherungsverfilmung bis zur Wiedervereinigung zentralisiert. Von 1961-97 wurden in Deutschland im Rahmen der Sicherungsverfilmung etwa 700 Mio. Aufnahmen von Archivalien angefertigt. Die Auswahl der zur Verfilmung vorgesehenen Archivalien treffen die Archive der Länder selbst. Die in Deutschland hergestellten Filme werden - auf Großrollen gespult und in Edelstahlbehältern luftdicht verschlossen - in einem Sicherungsstollen im Schwarzwald eingelagert. Dorthin gelangen auch die Sicherungsfilme der DDR in unkopierter Form. Eine Einbeziehung von Handschriftenbeständen der Bibliotheken in das Sicherungsverfilmungsprogramm ist beabsichtigt.

Universal-Lexikon. 2012.

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